Der RMC OW unterstützt Jugendliche, die an Wettkämpfen teilnehmen möchten.
Diese finanzielle Unterstützung deckt die Startgebühren und Lizenzen bis zu einem Maximalbetrag von CHF 500.00 (pro FahrerIn/Jahr), unter den folgenden Bedingungen ab:
Amateurfahrer:innen
- Der Fahrer / die Fahrerin ist aktuelles Mitglied des RMC Obwalden.
- Die Rennanmeldung erfolgt unter dem Team-/Sponsorenname „RMC Obwalden“.
- Das RMC-OW-Trikot wird getragen
- Der Fahrer / die Fahrerin sendet regelmässig per E-Mail einen kurzen Bericht über alle Rennen und Resultate (inkl. Bilder, falls vorhanden), der zur Veröffentlichung auf der Website des RMC Obwalden geeignet ist.
- Die Unterstützung erfolgt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
- Neu: Zu Saisonbeginn (vor Durchführung der alljährlichen GV) erfolgt ein E-mail wo eine kurze Saisonplanung (ungefähre Anzahl Rennen und Kosten) abgebeben wird.
Diese dient als Grundlage für die Erstellung des Vereinsbudgets und muss zwingend abgegeben werden.
Kader-Athleten:innen
- Der Fahrer / die Fahrerin ist aktuelles Mitglied des RMC Obwalden.
- Die Rennanmeldung erfolgt unter dem Team-/Sponsorenname „RMC Obwalden“.
- Der Fahrer / die Fahrerin sendet monatlich per E-Mail einen kurzen Bericht über alle Rennen und Resultate (inkl. Bilder, falls vorhanden), der zur Veröffentlichung auf der Website des RMC Obwalden geeignet ist.
- Die Unterstützung erfolgt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
- Neu: Zu Saisonbeginn (vor Durchführung der alljährlichen GV) erfolgt ein E-mail wo eine kurze Saisonplanung (ungefähre Anzahl Rennen und Kosten) abgebeben wird.
Diese dient als Grundlage für die Erstellung des Vereinsbudgets und muss zwingend abgegeben werden.
- Neu: pauschal werden folgende Beiträge jährlich ausbezahlt:
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- Mitglied Junioren-Kader Swiss Cycling CHF 750
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- Mitglied Elite-Kader Swiss Cycling 1'000 CHF
Wurden diese Kriterien während des Jahres erfüllt, sind alle Resultate und Ausgaben bis spätestens 1. Dezember 2025 in einer Excel-Tabelle zusammenzustellen und an E-mail zu senden.
Übersteigen die Ausgaben der Kaderathleten:innen den Maximalbetrag, liegt es im Ermessen des Vorstands, die Höhe des Rückerstattungsbetrags festzulegen.

